Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltendmachung der Geschäftsbedingungen
1.1 Die Produktion von Videos und die Erteilung von Nutzungslizenzen erfolgt ausschließlich auf Grund nachstehender Geschäftsbedingungen (AGB). Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Videograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Produktionsaufträge
2.1 Kostenvoranschläge des Videografen sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht der Videograf nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
2.2 Der Auftraggeber darf dem Videografen für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwertung er berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat den Videografen von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
2.3 Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist der Videograf bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
2.4 Sollten die Leistungen von Stylisten, Makeup-Artists, Hair-Stylisten oder von anderen künstlerisch tätigen Berufsgruppen in Anspruch genommen werden, so beauftragt der Auftraggeber den Videografen diese im Namen des Auftraggebers zu beauftragen. Eventuelle anfallende Abgaben für diese Berufsgruppen an die Künstlersozialkasse trägt somit der Auftraggeber.
2.5 Der Videograf wählt die Videos aus, die er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Videos eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
2.6 Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Videos bei dem Videografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Videos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
3. Produktionshonorar und Nebenkosten
3.1 Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Videograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Videograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
3.2 Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die dem Videografen im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. Models, Stylisten, Makeup-Artists, Hairstylisten, Studiomieten, Reisen, Equipment etc.).
3.3 Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Videos fällig. Wird die Videoproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, kann der Videograf Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
3.4 Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
4. Anforderung von Archivvideos
4.1 Videos, die der Auftraggeber aus dem Archiv des Videografen anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheines zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zu Stande, sind sie mit Fristablauf an den Videografen zurückzugeben.
4.2 Mit der Überlassung der Videos zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung des Videografen.
4.3 Die Verwendung der Videos als Arbeitsvorlagen für Konzepte oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar.
4.4 Für die Zusammenstellung der Videoauswahl kann der Videograf eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens €50,00 beträgt. Versandkosten einschließlich der Kosten für besondere Versandarten hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
4.5 Nach Ablauf der Auswahlfrist sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Videos ist bis zum Eingang der Videos beim Videografen eine Blockierungsgebühr von €2,50 pro Tag und Video neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten.
5. Nutzungsrechte
5.1 Der Auftraggeber erwirbt an den Videos nur Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Ungeachtet des Umfanges der im Einzelfall eingeräumten Nutzungsrechte bleibt der Videograf berechtigt, die Videos im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden. Der Videograf ist berechtigt, im Rahmen der Eigenwerbung auf den Auftraggeber hinzuweisen.
5.2 Die Übertragung und Einräumung der vom Auftraggeber erworbenen Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des Videografen.
5.3 Eine Nutzung der Videos ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Änderung oder Umgestaltung (z.B. Schnitt, Verfremdung, Colorierung) und jede Veränderung bei der Videowiedergabe bedarf der vorherigen Zustimmung des Videografen. Hiervon ausgenommen ist lediglich die Beseitigung ungewollter technischer Mängel.
5.4 Bei jeder Videoveröffentlichung ist der Videograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Video erfolgen.
6. Digitale Videobearbeitung
6.1 Die Weitergabe von digitalen Videos im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
6.2 Videodaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechtes digital archiviert werden. Die Speicherung der Videodaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
6.3 Bei der digitalen Erfassung der Videos muss der Name des Videografen mit den Videodaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung erhalten bleibt.
7. Schutzrechte Dritter
7.1 Sofern nicht der Videograf ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken die Einwilligung zu einer Videoveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter dem Auftraggeber.
7.2 Der Videograf übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Videos. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
8. Haftung und Schadensersatz
8.1 Der Videograf haftet für entstandene Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen verursacht haben, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalpflichten).
8.2 Die Zusendung oder Rücksendung von physischen Sachen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
8.3 Gehen physische Sachen im Risikobereich des Auftraggebers verloren oder werden in einem Zustand zurückgegeben, der eine weitere Verwendung ausschließt, so hat der Auftraggeber Schadensersatz zu leisten, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.
8.4 Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Videos ist der Videograf berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorares zu fordern, mindestens jedoch €625,00 pro Video und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzanspruches bleibt vorbehalten.
8.5 Unterbleibt bei einer Videoveröffentlichung die Benennung des Videografen oder wird der Name des Videografen mit dem digitalen Video nicht dauerhaft verknüpft, so hat der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch €625,00 pro Video und Einzelfall.
9. Mehrwertsteuer
Zu den vom Auftraggeber zu zahlenden Honoraren, Gebühren und Kosten kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
10. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
10.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner AGB-Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
10.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln.
